Eine barkaution, die bis zu drei Monatsmieten ausmachen kann, dient dem Vermieter zur Absicherung für den Fall, dass der Mieter gegen seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verstößt. Die barkaution muss im Mietvertrag gesondert vereinbart werden und wird nicht automatisch fällig. Die barkaution muss vom Vermieter auf ein eigens eingerichtetes Konto eingezahlt werden Oft ist diese Zahlung für den Mieter schmerzhaft. Wir haben die Alternative.